Generalversammlung 2025

Dienstag, 8. April 2025, 18.30 Uhr (Türöffnung 17.30 Uhr)

Messe Luzern, Halle 1

Herzlich willkommen!

Sie sind herzlich eingeladen, an unserer ​Generalversammlung​ vom Dienstag, 8. April 2025 teilzunehmen.

An der Versammlung werden wir Sie detailliert über unser Geschäftsergebnis 2024 und unser Engagement für die Region im vergangenen Jahr informieren. Nach der Versammlung laden wir Sie zum Abendessen in der Messe Luzern ein.

Falls Sie trotz Anmeldung nicht an der Generalversammlung teilnehmen können, bitten wir Sie um eine Rückmeldung. So helfen Sie uns, keine Lebensmittel zu verschwenden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und heissen Sie bereits heute herzlich willkommen!

Programm

8. April
17:30
Türöffnung

Messe Luzern Halle 1

18:30
Beginn der Generalversammlung

1. Begrüssung

2. Wahl der Stimmenzählenden

3. Protokoll

4. Bericht über das Geschäftsjahr 2023

a) Jahresbericht des Verwaltungsrats

b) Vorlage der Jahresrechnung durch die Bankleitung

5. Bericht der Revisionsstelle

6. Beschlussfassung

a) Genehmigung der Jahresrechnung 2024

b) Verzinsung der Anteilscheine: Der Verwaltungsrat beantragt 3,25 Prozent (bisher 3,25 Prozent)

c) Entlastung der Organe

7. Wahl eines neuen Mitglieds des Verwaltungsrats:

Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Fabrizio Laneve für die Amtsperiode 2025–2027

8. Varia

Markus Lauber
Stefan Weber
19:45
Gemeinsames Abendessen in der Messe Luzern
21:30
Schlummertrunk im Foyer
23:30
Türschliessung

Referenten

Markus Lauber
Präsident des Verwaltungsrats
Stefan Weber
Vorsitzender der Bankleitung

Standort

Messe Luzern AG

Horwerstrasse 87, Luzern, Halle 1
6005 Luzern

Anreise

Für die Anreise empfehlen wir Ihnen, den öffentlichen Verkehr zu nutzen. Die Buslinie 20 oder die S-Bahn Linien S4, S5 oder S41 bringen Sie direkt vor den Haupteingang der Messe Luzern (Haltestelle «Luzern Allmend/Messe»). Falls Sie mit dem Auto anreisen, stehen kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.

Ticket & Einlass

Mit dem in der Einladung zugesandten Stimmrechtsausweis erhalten Sie Zutritt zur Generalversammlung. Nehmen Sie deshalb Ihren Stimmrechtsausweis zwingend zur Versammlung mit.

Sie erhalten nach der Anmeldung eine Bestätigung mit Ihrem persönlichen QR-Code. Alternative Alternativ können Sie auch den QR-Code von der E-Mail-Anmeldebestätigung auf Ihrem Mobiltelefon bei der Eingangskontrolle vorweisen. Falls Sie Ihr Ticket drucken möchten, laden Sie vorher unbedingt die Bilder der Mailbestätigung herunter, so dass der QR-Code sichtbar wird.

Foto- und Filmaufnahmen an Veranstaltungen

Ihre Persönlichkeitsrechte und der Schutz Ihrer Daten sind uns wichtig.

Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass bei dieser Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden. Diese können im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Veranstaltung auf unsere Webseite, auf Social-Media-Kanälen usw. veröffentlicht werden, um über diese Veranstaltung öffentlichkeitswirksam zu informieren.

Anmeldung

Der Anmeldecode ist persönlich, bitte verwenden Sie für jede Person den eigenen Anmeldecode aus der Einladung.

Ihr Anmeldecode funktioniert nicht? Lassen Sie das ? am Anfang des Codes weg. Bitte versuchen Sie bei Zeichen, welche leicht verwechselt werden verschiedene Varianten. Oft verwechselt werden z.B. grosses I (i) mit kleinem l (L) oder der Buchstabe O mit der Ziffer 0.

Sie können sich bis zum 25. März 2025 anmelden oder Ihre Anmeldung bearbeiten. Die Veranstaltung dem Kalender hinzu zufügen entspricht nicht einer Anmeldung, sondern erleichtert lediglich den Eintrag in Ihrem Kalender.

Bitte senden Sie uns KEINE ABMELDUNG zur Generalversammlung zu. Besten Dank.

Anmeldung einer Stellvertretung (Vertretungsvollmacht)

Möchten Sie sich an der Generalversammlung durch ein anderes Mitglied, Ihren Ehepartner:in, Ihren eingetragenen Partner:in oder ein Nachkommen vertreten lassen? Dann füllen Sie die Vertretungsvollmacht aus und senden Sie uns diese digital oder via Post zurück. Ihre Vertretung wird anschliessend mit den Unterlagen per E-Mail bedient. Eine E-Mail Adresse Ihrer Vertretung ist deshalb zwingend auf der Vollmacht anzugeben.

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